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Juli 2024 | Zeitung der organisierten autonomie

Was bedeutet der § 129 – Ein Interview mit der Roten Hilfe

Gegen Hanna, Maja und die anderen kriminalisierten Antifas wird unter anderen wegen dem §129 StGB ermittelt. Wenn ihr wissen wollt, was das eigentlich ist, findet ihr hier ein kurzes Interview mit der Roten HIlfe.

Laut Gesetzgeber richtet sich der §129 gegen kriminelle Vereinigungen sowie ihre Unterstützer*innen. Was bedeutet der Paragraph in euren Augen?

Rote Hilfe: Der §129a dient primär der Durchleuchtung linker Strukturen und ist damit ein klassischer Ermittlungsparagraph, der den Repressionsorganen nahezu jedes noch so fragwürdige Bespitzelungsinstrument an die Hand gibt, ohne dass sich ein konkreter Tatverdacht jemals erhärtet.

War es schon immer eine Straftat, mit Menschen zu tun zu haben, die dem Staat nicht passen?
Rote Hilfe: Der heutige §129 geht zurück auf das „preußische Edikt wegen Verhütung und Bestrafung geheimer Verbindungen, welche der allgemeinen Sicherheit nachteilig werden können“ von 1798. Mit dem Edikt wurden erstmals unerlaubte Verbindungen in den Rang eines Straftatbestandes erhoben.

Der §129 stand bereits 1871 im Reichsstrafgesetz und wurde bei der Verfolgung der Kommunisten und Sozialisten verwendet. Im „deutschen Herbst“ wurde der Gesinnungsparagraph dann noch verschärft…
Rote Hilfe: Ja, der §129a StGB wurde im August 1976 durch ein Strafrechtsänderungsgesetz eingeführt, das von Anfang an als »Anti-Terroristen-Gesetz« bezeichnet wurde und Mitte der 1970er-Jahre eine »maßgeschneiderte Antwort auf den Terrorismus der RAF« sein sollte. Der neue Paragraf stellte das Gründen einer terroristischen Vereinigung unter Strafe, die Mitgliedschaft, die Unterstützung und das Werben.

Und heute?
Rote Hilfe: Der Tatbestand des § 129 StGB wurde 2018 erheblich verschärft: So ist der Anwendungsbereich der Norm nicht mehr – wie in der alten Fassung – auf bestimmte Delikte begrenzt, sondern wurde durch die Verallgemeinerung auf Straftaten mit einem Höchstmaß von lediglich zwei Jahren erheblich erweitert. Es ist beinahe überflüssig, zum Schluss zu erwähnen, dass mit dieser Gesetzesflut fast ausschließlich die Linke im Lande zu ertränken versucht wurde und wird. So richteten sich (in den 1990er-Jahren!) etwa 1.500 Verfahren nach §129(a) gegen Linke, aber nur 30 gegen Rechte.

§?129 - Interview mit der Roten Hilfe

Der §129 ermöglicht es, ohne konkreten Tatverdacht gegen Linke vorzugehen.

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