Heute Nachmittag bestätigte das Berufungsgericht im französischen Pau lediglich das Urteil der ersten Instanz. Ein katastrophaler Präzedenzfall laut den Anwälten. Sie erwägen weitere rechtliche Schritte in diesem Verfahren zu gehen. Auch die 5 Jahre Aufenthaltsverbot bleiben bestehen-was bedeutet, dass sie nach ihrer Entlassung abgeschoben werden. Morgen wird ihnen mitgeteilt wann ihr Entlassungstermin sein wird.
Weitere Details zur Urteilsbegründung folgen dann zeitnah.