Freiheit für die ATIK-AktivistInnen und alle politischen Gefangenen – Weg mit den Paragraphen 129 a/b

Sa, 16.04.16, 14 Uhr

demo 16.04Demo am Samstag, 16.04.16 | 14:00 Uhr | Lorenzkirche

Gibt es politische Gefangene in Deutschland? Leider ja! Kriminalisiert und eingesperrt werden zum Beispiel Oppositionelle aus der Türkei, die laut türkischen Behörden einer Partei angehören sollen, die unter anderem aktiv gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) vorgeht, und die für Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit eintritt. Die Inhaftierung fortschrittlicher Oppositioneller ist nichts als ein weiteres Geschenk der deutschen Regierung an das demokratiefeindliche AKP-Regime in Ankara. 

Während die Türkei weiterhin dem IS Rückzugsräume, Nachschubkorridore und anderweitige Unterstützung bietet, verfolgt Erdogans Regierung GewerkschafterInnen, kritische JournalistInnen und demokratische Bewegungen und führt einen brutalen Krieg gegen die Bevölkerung in den kurdischen Gebieten. Die Regierung in Berlin und die deutsche Justiz unterstützen Erdogan bei seinem Feldzug gegen Demokratie und Menschenrechte, indem sie Menschen verfolgen und einsperren, die den Herrschenden in der Türkei nicht genehm sind.

Mitte April 2015 wurden in vier europäischen Ländern türkische linke Oppositionelle verhaftet, zehn von ihnen sind immer noch in Haft. Allen Verhafteten wird die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer “terroristischen Vereinigung im In- bzw. Ausland??? nach § 129a und b des StGB (Strafgesetzbuch) vorgeworfen. Es handelt sich hier um die TKP/ML (Kommunistische Partei Türkei Marxistisch/Leninistisch), die in Deutschland weder verboten ist, noch auf einer EU-Terrorliste steht. Einige der Beschuldigten waren in der Türkei bereits inhaftiert. Weil sie dort aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der TKP/ML verfolgt wurden, hatten sie in Deutschland Asyl erhalten. Nun aber sitzen sie aus dem gleichen Grund hierzulande wieder im Gefängnis.

Weg mit den Paragrafen 129a und b!

Die Paragrafen 129a und b standen immer wieder in der Kritik. Für eine Verurteilung müssen keine konkreten strafbaren Handlungen nachgewiesen werden. Vielmehr geht es um die Kriminalisierung von unliebsamen politischen Aktivitäten. Besonders deutlich wird dies beim §129 b, nach dem nur mit Ermächtigung des Bundesjustizministers ermittelt werden darf. Letztlich hat es die Regierung in der Hand, ob sie politische AktivistInnen als angebliche Terroristen im Ausland verfolgt oder sie als Freiheitskämpfer ansieht. Eine solche Meinung kann jedoch je nach politischem Interesse der Bundesregierung und ihrer Partnerländer umschwenken.

Im Fall der Verhaftungen der ATIK-Aktivistinnen gab es eine enge Zusammenarbeit zwischen türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden. Die deutsche Justiz macht sich hier zum verlängerten Arm der türkischen Regierung und sperrt politische AktivistInnen ein, die Erdogans Regierung gerne hinter Gittern sehen möchte.

Mitte Januar hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Der Prozess gegen die Inhaftierten wird voraussichtlich am 3. Juni am Münchner Oberlandesgericht beginnen.

Freiheit für alle politische Gefangenen!

Weg mit den Paragrafen 129a und b!

Freiheit für unsere Freundinnen!

Zur Erklärung: ATIK ist eine türkische Organisation, die seit 1986 aktiv ist und sich europaweit für die Rechte von Migrantinnen und der Arbeiterklasse engagiert. Auch in Deutschland setzt sie sich seit Jahren als eingetragener Verein für die sozialen Rechte von Migrantinnen ein.

Bündnis “Freiheit für ATIK???